Vertrag prüfen! Nehmen Sie sich ausreichend Zeit

von Redaktion

Wer eine Immobilie kauft oder verkauft, muss den Vertrag bei einem Notar beurkunden lassen. Kauft der Bauherr die Immobilie bei einem gewerblichen Anbieter, ist der Notar dazu verpflichtet, ihm die Unterlagen zwei Wochen vor dem offiziellen Beurkundungstermin zu übergeben. Darauf macht der Verband Privater Bauherren aufmerksam.

Die 14-Tage-Frist gilt nicht, wenn man die Immobilie von privat erwirbt. Dann müssen sich die Vertragspartner selbst auf einen Termin einigen. Machen Sie dies auch schriftlich!

Käufer sollten in jedem Fall genügend Zeit einplanen und diese nutzen, um den Vertrag genau zu prüfen. Denn der Notar muss zwar Fragen zum Vertrag beantworten. Doch in seiner Funktion als Ansprechpartner für die beiden Vertragspartner ist er neutral. Es gehört also nicht zu seinen Aufgaben, den Inhalt des Vertrages zu bewerten oder zu kontrollieren, ob der Vertrag für beide Parteien fair ist – solange der Inhalt geltendem Recht entspricht.

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