Viele Schulabgänger beginnen direkt mit dem Studium an einer Hochschule oder mit einer Ausbildung im Betrieb oder an einer Fachschule.
Wer sich bei einer Einberufung zur Bundeswehr zum Zivildienst gemeldet hätte, kann diesen heute noch leisten – als freiwilliges soziales Jahr (FSJ).
Was man unter dem FSJ versteht erklärt Tobias Klingelhöfer, Rechtsexperte bei ARAG.
Herr Klingelhöfer! Was ist das FSJ?
RA Tobias Klingelhöfer: Es ist ein sozialer Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene. Im Bereich der evangelischen Kirche wird es auch als Diakonisches Jahr bezeichnet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das FSJ sind in Deutschland im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geregelt.
Wer kann sich als Freiwilliger melden?
Das können alle, die die Regelschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wer führt das FSJ durch?
Als Träger für das FSJ sind Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften sowie Bund, Länder und Gemeinden zugelassen. Diese schließen mit dem Freiwilligen einen Vertrag. Einsatzstelle kann z.B. ein Krankenhaus sein, ein Alten- oder Pflegeheim, ein Kindergarten oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung.
Die Einsatzstellen sind also ausschließlich soziale Einrichtungen?
Nicht unbedingt. Ein freiwilliges soziales Jahr kann unter Umständen auch in einem Museum, einem Theater, einem Sportverein oder einem Jugendclub abgeleistet werden. Wichtig ist, dass die Einrichtung nicht auf finanziellen Gewinn aus ist, sondern gemeinwohlorientiert arbeitet.
Wie lang ist die Arbeitszeit während des Dienstes im FSJ?
Die richtet sich nach den Gegebenheiten der Einsatzstelle, ist allerdings durch die in öffentlichen Tarifen festgelegten Arbeitszeiten begrenzt. In der Regel sind es also etwa 39 Wochenstunden.
Dauert das FSJ immer ein Jahr, also zwölf Monate?
Nein, es dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. Der Dienst kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten geleistet werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet ist.
Gibt es auch die Möglichkeit eines Einsatzes im Ausland?
Ja, das FSJ kann auch im Ausland abgeleistet werden. Allerdings gibt es seit der Aussetzung der Wehrpflicht für das – im Gesetz noch vorgesehene – FSJ im Ausland keine Förderung mehr vom Bund. Bis dahin war es möglich, das FSJ-Ausland als Wehrersatzdienst zu leisten. Stattdessen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen neuen Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ins Leben gerufen. Die Träger erhalten für den IJFD zwar Zuschüsse vom Staat, die aber oft nicht zur Deckung der Kosten reichen. Die meisten Träger bitten daher die Freiwilligen, sich an den Kosten ihres Einsatzes zu beteiligen.
Arbeiten die Freiwilligen völlig umsonst oder gibt es eine Vergütung?
Der Träger muss für Unterkunft (wenn nötig) und Verpflegung sorgen. Sie werden, wenn nicht gestellt, dann finanziell vergütet. Darüber hinaus können die FSJler auch noch etwas Geld verdienen, denn sie erhalten für ihren freiwilligen Dienst einen Taschengeldbetrag. Dieser variiert aber stark von Träger zu Träger und manchmal auch zwischen den Einsatzstellen beim selben Träger. Das JFDG limitiert die Höhe des Taschengelds auf einen Betrag von sechs Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Freiwillige unter 25 Jahren können noch Kindergeld beziehen.