Drei Modelle möglich

von Redaktion

Neuregelung der Grundsteuer

Die Neuregelung der Grundsteuer könnte für Grundbesitzer mit bürokratischem Aufwand verbunden sein. „Die Grundstückseigentümer werden wahrscheinlich eine – allerdings recht schlichte – Steuererklärung für die Bewertung ihres Grundstücks abgeben müssen“, sagte Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU).

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Praxis als verfassungswidrig erklärt. Ziel ist nun, dass das Steueraufkommen insgesamt weder steigen noch sinken soll. „Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass einige Gruppen oder Personen mehr bezahlen müssen – andere auch weniger“, sagt Hilbers.

In der Diskussion sind drei Modelle. Im Bodenwertmodell wird in erster Linie der Wert eines Grundstücks zugrunde gelegt. Im Kostenwertmodell fließen auch Bau- oder Sanierungskosten für die Häuser auf dem Grundstück mit ein.

Beim flächenbezogenen Äquivalenzmodell wäre vor allem die reine Fläche von Grundstücken und Gebäuden Grundlage für die Steuerhöhe.

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