Monatlich stehen Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, 125 Euro als zusätzlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Damit können beispielsweise eine Haushaltshilfe oder eine Begleitperson zum Arzt finanziert werden.
Allerdings wird das Angebot aktuell von rund 70 Prozent der Berechtigten nicht genutzt, wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege belegt.
Gründe sind zum einen, dass viele davon nichts wissen. Zum anderen gibt es eine Hürde: Von der gesetzlichen Pflegekasse werden diese Hilfeleistungen nur dann bezahlt, wenn sie von Dienstleistern erbracht werden, die nach Landesrecht anerkannt sind. Das können ambulante Dienste privater Anbieter oder von Trägern wie Caritas, Diakonie oder AWO sein. In vielen Fällen sind diese aber mit der eigentlichen Pflege so ausgelastet, dass sie zusätzliche Unterstützung im Haushalt oder die Begleitung zum Arzt nicht anbieten können. Anerkannte Dienste, die sich darauf spezialisiert haben, gibt es in vielen Regionen noch zu wenige.
Privat versicherten Pflegebedürftigen ist nach Auskunft der bundesweiten Compass-Pflegeberatung noch ein anderer Weg offen: die Nachbarschaftshilfe. Sie muss nicht nach Landesrecht anerkannt sein. Es genügt, wenn man dafür einen Pflegekurs – der kostenlos ist – absolviert und sich bei der privaten Pflegeversicherung des Hilfebedürftigen anerkennen lässt. Welcher Kurs am besten geeignet ist, sollte zuvor besprochen werden.
Eine Einschränkung ist zu beachten: Als Nachbarschaftshelfer vom Versicherungsunternehmen anerkannt und damit entsprechend vergütet wird man nur, wenn man mit dem privat versicherten Pflegebedürftigen nicht verwandt ist. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/1018800 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen. be.p