Das A und O eines Bauvorhabens
Seit dem 1. Januar 2018 hat jeder Bauherr Anspruch auf eine detaillierte Baubeschreibung – doch nur wenige wissen, worauf dabei wirklich zu achten ist. „Hochwertig“, „Exklusiv“ oder „Markenprodukt“ lesen sich zwar gut, lassen aber auch viel Spielraum für Interpretationen. Architekt Sven Haustein von