Bestandteil der bayerischen Bildungslandschaft

von Redaktion

Die allgemeine Erwachsenenbildung ist ein wichtiger Bestandteil der bayerischen Bildungslandschaft und steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Jährlich besuchen rund sechs Millionen Teilnehmer die rund 270000 Veranstaltungen. Über 400 Einrichtungen mit einigen Tausend Nebenstellen garantieren ein bayernweites Netzwerk an Weiterbildung.

Nach Art. 1 des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) vom 24. Juli 1974 handelt es sich bei dem Gebiet der „Erwachsenenbildung“ um einen eigenständigen, gleichberechtigten Hauptbereich des Bildungswesens. „Erwachsenenbildung (Weiterbildung)“ verfolgt das Ziel, durch ein breit gestreutes, vielfältiges Angebot Gelegenheit zu geben, die in der Schule, in der Hochschule oder in der Berufsausbildung erworbene Bildung zu vertiefen, zu erneuern und zu erweitern; ihr Bildungsangebot erstreckt sich auf persönliche, gesellschaftliche, politische und berufliche Bereiche. Sie ermöglicht dadurch den Erwerb von zusätzlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, fördert die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, führt zum Abbau von Vorurteilen und befähigt zu einem besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenen verantwortungsbewussten Handelns.

Fähigkeiten entfalten

Sie fördert die Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten. Über diese Begriffsbestimmung und die Aufgabenfestlegung der Erwachsenenbildung hinaus legt das Gesetz die Grundsätze der Freiheitlichkeit und der Pluralität als Wesensmerkmale der staatlich geförderten Erwachsenenbildung fest.

Die Arbeit der Träger der Erwachsenenbildung wird vor allem durch Teilnehmergebühren und Zuschüsse der Dachorganisationen sowie durch kommunale und staatliche Leistungen getragen. Der Freistaat Bayern fördert die Erwachsenenbildung durch finanzielle und sonstige Leistungen mit dem Ziel, dass im ganzen Land leistungsfähige Einrichtungen mit einem breit gefächerten Bildungsangebot zur Verfügung stehen.

Die staatlichen Zuschüsse werden nach einem in Art. 9 EbFöG festgelegten Schlüssel an die Träger verteilt. Dieser ergibt sich aus dem Zahlenverhältnis der innerhalb der Landesorganisationen und der Träger auf Landesebene geleisteten Teilnehmerdoppelstunden. Einrichtungen in Gebieten, die schwach strukturiert und dünn besiedelt sind oder in denen das Bildungsangebot für Erwachsene wesentlich hinter dem Landesdurchschnitt zurückbleibt, werden vorrangig gefördert, um dadurch eine Verbesserung oder Ausweitung des Angebots zu erreichen. Der Schlüssel wird vom Bildungsministerium nach Anhörung des Landesbeirats für Erwachsenenbildung festgelegt. Die Träger verteilen den ihnen zukommenden Anteil nach einem internen und vom Staatsministerium zu genehmigenden Schlüssel auf ihre jeweiligen Einrichtungen.

Mehr Informationen unter www.km.bayern.de.

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