Neues Gerichtsurteil zu den Sonderumlagen

Der Dachgeschoss-Ausbau ist genau geregelt Foto dpa/Kästle

Der Dachgeschoss-Ausbau ist genau geregelt Foto dpa/Kästle

Dachgeschoss-Ausbau

Eigentümer einer nicht ausgebauten Dachgeschoss-Einheit müssen sich nicht zwingend an Betriebskosten und Sonderumlagen beteiligen. Entsprechende Regelungen in der Teilungserklärung sind nicht rechtswidrig, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 9/2018) b

Donnerstag, 2. Oktober 2025

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