Neues Gerichtsurteil zu den Sonderumlagen

Der Dachgeschoss-Ausbau ist genau geregelt Foto dpa/Kästle
Dachgeschoss-Ausbau
Eigentümer einer nicht ausgebauten Dachgeschoss-Einheit müssen sich nicht zwingend an Betriebskosten und Sonderumlagen beteiligen. Entsprechende Regelungen in der Teilungserklärung sind nicht rechtswidrig, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte, wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 9/2018) b