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von Redaktion

Teure Grüße aus Euro-Ländern

Was waren das doch für entspannte Zeiten: In Mailand noch schnell bei Rot über die Ampel gehuscht, und weiter ging es schnurstracks in die Heimat. Der Bußgeldbescheid Wochen später landete kurzerhand im Papierkorb. Seit März 2016 droht deutschen Verkehrssündern in Italien die Vollstreckung hierzulande. Und das auch für bis zu fünf Jahre zurückliegende Geldbußen.

Immer häufiger landen laut ADAC aber auch Schreiben von privaten Inkassofirmen in deutschen Briefkästen – mit teils überhöhten Forderungen selbst nach kleinen Verkehrsdelikten und Mautnachzahlungen.

Vor der großen Reisewelle sollten Autofahrer deshalb nicht nur die Verkehrsregeln des Urlaubslandes, sondern auch die Rechtslage der Vollstreckung von Geldbußen und Mautnachforderungen kennen. Laut EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung dürfen nicht bezahlte Bußgelder aus dem EU-Ausland seit 2010 im jeweiligen Heimatland vollstreckt werden. Einzig Griechenland hat den Beschluss bislang noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Eingetrieben werden Geldbußen ab einer Mindesthöhe von 70 Euro. Aber Vorsicht: Auch wenn die Strafe für Falschparken nur 50 Euro beträgt, übersteigt sie inklusive Verfahrenskosten schnell die Schmerzgrenze.

Mit Österreich besteht ein gesondertes Abkommen – die Bagatellgrenze liegt bei 25 Euro. Viele Bußgeldforderungen werden aus den Niederlanden registriert. Die Strafgelder darf in Deutschland nur das Bundesamt für Justiz in Bonn vollstrecken. Fahrverbote gelten ausschließlich im Tatortland. Allerdings riskieren Betroffene bei der Wiedereinreise und einer Polizeikontrolle deren Vollstreckung. Das gilt auch für nicht bezahlte Geldbußen.Promotor

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