Bauherren sollten ihr Haus auch nach der Fertigstellung immer wieder überprüfen. Der Grund: Manche Mängel sind bei der Abnahme noch gar nicht erkennbar.
Dazu gehören beispielsweise die schlechte Abdichtung des Kellers gegen Feuchtigkeit, Risse im innenliegenden Mauerwerk, abgeplatzter Putz durch falsch eingeputzte Dampfbremsfolien oder Schmutzfahnen und Feuchtigkeitsschäden an Fensterlaibungen. Auch eine schlechte Energiebilanz erkennen Bewohner erst, wenn der Energieverbrauch der Immobilie über den Erwartungen liegt. Viele dieser Mängel fallen unter die Gewährleistung, bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Frist fünf Jahre ab Abnahme.
Damit die Bauherren nicht auf den Kosten sitzen bleiben, müssen sie die Mängel rechtzeitig rügen.