Barfuß-Sommer hinterm Steuer

von Redaktion

Sorgfaltspflicht bei Schuhwahl

Sommer, die Sonne scheint, es ist warm. Da bevorzugen die meisten Menschen möglichst leichte, luftige Bekleidung. Für viele gehört dazu auch offenes Schuhwerk, etwa in Form von Sandalen, Badelatschen oder den sogenannten Flip-Flops. So bequem diese sein mögen, eignen sie sich auch zum Autofahren?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht zwar bezüglich der Fußbekleidung keine Vorgaben, somit wären auch High Heels und besagte Flip-Flops grundsätzlich nicht verboten. Doch bei einem Unfall kann es unangenehme Konsequenzen haben, wenn man mit solchen Schuhformen am Steuer saß. Denn dann droht eine Teilschuld, weil man der Sorgfaltspflicht nicht genügte. Ist der Unfall sogar auf das Schuhwerk zurückzuführen, kann die Vollkaskoversicherung Leistungen für den Schaden am eigenen Auto kürzen oder ganz verweigern. Wegen der fehlenden Vorschriften der StVO zur Fußbekleidung beim Autofahren muss also grundsätzlich niemand, der mit Schläppchen, Hochhackigen oder auch barfuß Auto fährt, bei einer Verkehrskontrolle mit Schwierigkeiten rechnen.

Richtiges Schuhwerk immer ratsam

Doch schon bei Berufskraftfahrern ändert sich diese Sachlage: Sie müssen festes Schuhwerk tragen. Das bestimmen die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft. Sicherheitsexperten legen aber auch Autofahrern, die nicht gewerbsmäßig am Steuer sitzen, nahe, dabei von allzu leichten Fußbekleidungen abzusehen. Denn diese geben dem Fuß nicht ausreichend Halt, wenn dieser besonders benötigt wird – wie etwa bei einer Vollbremsung. Zudem besteht bei Schlappen oder eben Flip-Flops immer auch die Gefahr, beim Fahren mit den Füßen von einem Pedal abzurutschen. Das kann ebenfalls riskante Situationen heraufbeschwören. Goslar Institut

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