Fast 17 Stunden täglich ist es im Juni hell. Braucht man da noch Licht am Tag beim Autofahren? Aber sicher! Genau das ist das Stichwort: sicher. Jeder kennt die Situation: Bei tief stehender Sonne begegnen sich in dunklen Alleen oder Häuserschluchten unbeleuchtete Fahrzeuge. Das erhöht die Unfallgefahr.
Tagfahrlicht, das seit 2011 in allen neuen Fahrzeugtypen serienmäßig strahlt, rettet die Situation. Was aber gilt, wenn ein Tunnel angekündigt wird oder der Starkregen überraschend niederprasselt? Was darf oder muss dann leuchten? Tagfahrlicht wird in Deutschland empfohlen, Pflicht ist es aber nicht.
Bei Tunnelfahrten, angekündigt mit dem entsprechenden Verkehrszeichen, genügt das Tagfahrlicht allerdings nicht. Wer hier ohne Abblendlicht fährt, riskiert 10 Euro, bei Gefährdung 15 und mit Sachbeschädigung 35 Euro. An Motorrädern müssen laut Paragraf 17 der Straßenverkehrsordnung dagegen Tagfahr- oder Abblendlicht leuchten.
Fast alle europäischen Nachbarn ordnen am Tag auch bei guter Sicht das Tagfahrlicht oder alternativ das Abblendlicht an. Das kann ganzjährig inner- und außerorts, aber auch nur außerorts sowie für eine bestimmte Zeit oder Strecke sein. Allein Österreich hat sich vom Fahren mit Licht am Tag verabschiedet.Promotor