Förderungen und Zuschüsse bei der Altbausanierung

von Redaktion

Bei den Themen Austausch von Fenstern und Türen im Bestandsgebäude kommen Modernisierern häufig zuerst die Kosten in den Sinn.

Doch man muss nicht am falschen Ende sparen: Lukrative Förderungen und Zuschüsse erleichtern das Modernisierungsprojekt. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) stellt einige der wichtigsten Programme vor.

Förderprodukte für Bestandsimmobilien

Das Programm 151 „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ gilt für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für einzelne energetische Maßnahmen. „Dabei beträgt der maximale Kreditbetrag pro Wohneinheit 100000 Euro bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder bis zu 50000 Euro bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenpaketen“, so VFF-Geschäftsführer Ulrich Tschorn. Programm 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ wiederum bietet einen Kredit für mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz. Gewährt werden bis zu 50000 Euro Kredit je Wohneinheit. Zudem ist das bereits vorgestellte Programm 153 „Energieeffizient Bauen“ auch auf den Kauf eines neuen KfW-Effizienzgebäudes anwendbar. Dazu kommen die Zuschüsse des Programmes 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“ und das Programm 430 „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder für die Umsetzung einzelner energetischer Maßnahmen. Bei Letzterem gibt es Zuschüsse von bis zu 30000 Euro je Wohneinheit. „Ganz wichtig sind auch die Zuschuss-Programme 455-B und 455-E ‚Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Barrierereduzierung‘ und ‚Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss – Einbruchschutz‘. Auch hier winken jeweils attraktive Summen für die Erhöhung von Komfort und Sicherheit“, so Ulrich Tschorn.

Handwerker-

leistungen absetzen

Neben den dargestellten Förderungen können gemäß § 35a III des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch die Kosten für handwerkliche Arbeiten steuerlich abgesetzt werden. Dabei werden 20 Prozent der Lohnkosten direkt von der Einkommensteuer abgezogen. „Diese Regelung bezieht sich allerdings nur auf die Arbeitskosten einschließlich der Fahrtkosten. Materialkosten sind nicht anrechenbar“, erklärt der VFF-Geschäftsführer. Auf diese Weise können bis zu 6000 Euro an Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Damit reduziert sich der Einkommensteuerbetrag um bis zu 1200 Euro. Der Expertenrat: „Bund, Länder und die EU bieten ebenfalls Förderprogramme an. Dazu finden sich unter www.foerderdatenbank weitere Informationen.“ VFF/DS

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