Einbruch: Was wird ersetzt?

von Redaktion

Hebel ansetzen und rein: Ein Einbruch in der Urlaubszeit ist für die Betroffenen der Horror. Foto dpa

Die Urlaubszeit ist auch eine Hoch-Zeit für Einbrecher. Sie machen sich die längere Abwesenheit der Reisenden zunutze, um in Ruhe die Wohnung auszuräumen. Sowohl beim Ersetzen der gestohlenen Wertsachen als auch bei den Kosten für die Reparatur der Einbruchschäden hilft eine Hausratversicherung, erläutert der Bund der Versicherten. Damit alles klappt, müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Zunächst muss der Einbruch unmittelbar der Polizei gemeldet werden. Der Tatort sollte möglichst unberührt bleiben. Falls Kredit- oder EC-Karten gestohlen wurden, sollten diese außerdem sofort gesperrt werden.

Gestohlenes Bargeld und Schmuck ersetzt die Hausratversicherung bis zu den im Vertrag festgelegten Entschädigungsgrenzen. Elektrogeräte, Möbel oder Kleidung werden zum Wiederbeschaffungspreis ersetzt. Dafür sollten die Geschädigten eine möglichst genaue Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen und nachweisen können, dass sie tatsächlich Eigentümer der Wertsachen waren. Hilfreich sind hier Kaufbelege sowie Fotos oder Videos der Gegenstände. Der Bund der Versicherten empfiehlt, diese Dokumente an einem sicheren Ort außerhalb der Wohnung aufzubewahren.

Ist die Wohnung so stark beschädigt, dass sie vorübergehend unbewohnbar ist, übernimmt die Hausratversicherung auch die Kosten für die Unterbringung in einem Hotel.

Grundsätzlich zahlt eine Hausratversicherung für Einbruchschäden nur dann, wenn der Tatort bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Einbrecher muss sich mit einem Werkzeug Zugang zur Wohnung oder zum Haus verschafft oder den Zugangsschlüssel vorher geraubt haben. Nicht gedeckt ist der Schaden bei einem einfachen Diebstahl des Schlüssels, da es keine Gewaltandrohung oder Gewalteinwirkung gab. Der Besitzer des Schlüssels geht auch leer aus, wenn dessen Verlust auf ein fahrlässiges Verhalten des Besitzers zurückgeht.

Es gilt ohnehin, große Fehler zu vermeiden – vor allem, ein sicherheitsbewusstes Verhalten an den Tag zu legen, sagt Harald Schmidt von der Kriminalprävention der Polizei: „Wenn man etwa Hinweise auf Abwesenheit gibt wie überquellende Briefkästen oder die tagsüber verschlossenen Rollläden. Das sind letztlich alles Signale und Einladungen. Auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder in den sozialen Netzwerken, dass man im Urlaub ist, zählt dazu. Oder der Abwesenheitsassistent des E-Mail-Programms und das Kofferschild.

Bei letzterem gilt der Tipp, dass man die Adresse verdeckt am Gepäckstück anbringen sollte, so dass Umstehende am Flughafen nicht lesen können: Der Harald Schmidt ist im Urlaub.“

Aber: Schmidt warnt davor, sich nur während der Urlaubszeit Gedanken zu machen: „Entgegen der landläufigen Meinung erfolgen Einbrüche häufig zur Tageszeit, zum Beispiel während einer kurzen Abwesenheit, so etwa zur Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit, am frühen Abend oder an Wochenenden.

Wir raten daher unabhängig von der Fahrt in den Urlaub zur Sicherung Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses.“

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