Aufs Dach, ans Heck oder ins Auto

von Redaktion

Bei der Mitnahme der Fahrräder in den Urlaub gibt es einiges zu beachten

Der Fahrer dieses Wagens hat das Wiederholungskennzeichen vergessen. Bei Heckträgern ist das in Deutschland und vielen anderen Ländern Pflicht.

Längere Tageszeiten und wärmere Temperaturen locken wieder zu Streifzügen mit dem Rad. 5,2 Millionen Bundesbürger haben laut der Travelbike-Radreiseanalyse 2017 des ADFC im vergangenen Jahr einen Radurlaub unternommen. Das sind 16 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wer sein Fahrrad hierfür oder aus einem anderen Grund mit dem Auto transportieren möchte, muss sich für eine Transportart entscheiden: Entweder auf dem Dach, im Innenraum oder am Heck. Welche die jeweils beste ist, hängt von Fahrzeug, Fahrrad und den eigenen Vorlieben ab.

Zumeist steht vor der Autofahrt zum Ausflugsort ein Transport auf dem Autodach oder -heck an. Um sicher ans Ziel zu kommen, müssen vor der Fahrt jedoch einige wichtige Punkte beachtet werden, legt Eberhard Lang von TÜV SÜD Freizeit-Radlern ans Herz. Allgemein gilt: Vor dem Kauf sollte jedes Trägersystem ausprobiert werden. Ein Heckträger ist prinzipiell leichter zu montieren und zu beladen als ein Dachträger.

Gesamtgewicht beim Beladen beachten

Bevor es ans Verstauen geht – egal ob auf dem Dach oder auf dem Heckträger – muss sichergestellt werden, dass das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Der Fahrzeugschein enthält alle erforderlichen Angaben. „Wichtig für den Dachgepäckträger ist die Dachlast“, erinnert Eberhard Lang. „Zur Berechnung muss das Fahrzeugleergewicht vom zulässigen Gesamtgewicht abgezogen werden.“ Die Differenz darf durch Insassen, Gepäck, Fahrradträger und Räder nicht überschritten werden.

Beim Fahren lautet die Devise: Zurückhaltung üben. Nicht nur der Luftwiderstand erhöht sich beim Fahrradtransport. Auch das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens wird schlechter. Daher plädiert der TÜV SÜD-Fachmann für ein privates Tempolimit: „Maximal 130 Kilometer pro Stunde fahren.“ Zudem empfiehlt sich nach ein paar Kilometern ein kurzer Stopp, um den festen Sitz von Rad und Träger zu kontrollieren. Auch schnelle, ruckartige Fahrmanöver sollten vermieden werden. Beim Rückwärtsfahren oder einer Einfahrt in ein Parkhaus etwa muss man einkalkulieren, dass das Auto länger oder höher ist als gewohnt und dass die Parkassistenzsysteme möglicherweise nicht einwandfrei funktionieren.

Gesonderte Kennzeichnungspflicht

Beim Fahrradtransport auf einem Träger auf der Anhängerkupplung oder einem tief liegenden, das Kennzeichen verdeckenden Heckträger muss ein Wiederholungsnummernschild mit dem amtlichen Kennzeichen des Pkw angebracht werden (Paragraf §10, Absatz 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). „Vor der Fahrt ins Ausland sollte man sich unbedingt über die dort geltenden Vorschriften informieren“, empfiehlt Lang zudem. In manchen Ländern wie Italien oder Spanien muss die überhängende Ladung beispielsweise mit einer dort gültigen Warntafel gekennzeichnet sein.

Für einen Heckträger benötigt das Auto eine Anhängerkupplung. Auf dem Kugelkopf wird der Träger befestigt. Darüber hinaus ist eine Beleuchtungsanlage Pflicht. Das Rad wird zunächst mit dem Rahmen an der Trägerstange fixiert, danach die Reifen mit Schlaufen festgezurrt.

Fahrzeugbreite berücksichtigen

Schließlich das Fahrrad zusätzlich mit einem Kabelschloss sichern und Anbauteile wie Luftpumpe, Akku oder Transportkörbe entfernen. Wichtig: Die Räder dürfen seitlich höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen, die maximale Breite beträgt 2,55 Meter.

Für den Transport mit einem Dachgepäckträger ist eine Dachreling oder ein vom Autohersteller empfohlenes Trägersystem nötig. Rad und Träger dürfen dabei die zulässige Dachlast nicht überschreiten. Beim Anbringen des Gepäckträgers sollte man sorgfältig die Montageanleitung beachten. Die Bauteile müssen fest am Auto angebracht sein, die Fahrräder so verzurrt, dass sie dem Fahrtwind standhalten. tüv

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