Erhaltungsaufwand auch nachträglich absetzbar

Baudenkmal: Gerichtsurteil

Immobilienbesitzer, die in einem Baudenkmal wohnen, dürfen den Erhaltungsaufwand als Sonderausgabe bei der Einkommensteuererklärung absetzen. „Zum Nachweis ist eine Bescheinigung vom Amt für Denkmalschutz erforderlich“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Fehlt diese, berücksichtigt das

Samstag, 4. April 2026

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