Dashcams im Auto

Meist wird das Filmmaterial aus der Dashcam nicht benötigt – aber im Falle eines Falles muss es deutlich zeigen, wie sich die Ereignisse vor, beim und nach dem Unfall entwickelt haben. Foto  djd/NEXTBASE

Meist wird das Filmmaterial aus der Dashcam nicht benötigt – aber im Falle eines Falles muss es deutlich zeigen, wie sich die Ereignisse vor, beim und nach dem Unfall entwickelt haben. Foto djd/NEXTBASE

Videoaufnahmen gelten nun auch vor Gericht als Beweismittel

Aufzeichnungen von Videokameras im Auto dürfen zur Aufklärung von Unfällen nun auch von Gerichten ausgewertet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2018 in einem Grundsatzurteil entschieden. Der BGH sieht solche Videobeweise als überaus wertvoll bei Haftungsfragen an. Denn häufig herrsc

Dienstag, 7. April 2026

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