Dashcams im Auto

von Redaktion

Videoaufnahmen gelten nun auch vor Gericht als Beweismittel

Aufzeichnungen von Videokameras im Auto dürfen zur Aufklärung von Unfällen nun auch von Gerichten ausgewertet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2018 in einem Grundsatzurteil entschieden. Der BGH sieht solche Videobeweise als überaus wertvoll bei Haftungsfragen an. Denn häufig herrsche in den entsprechenden Verfahren eine Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens. Auch Unfallgutachten würden häufig nicht weiterhelfen. Aktuell akzeptieren schon zahlreiche deutsche Kfz-Versicherer im Schadensfall Videomaterial, das mit einer sogenannten Dashcam aufgenommen wurde, um Streitfälle zu lösen. Nach der Entscheidung des BGH dürfte der Einsatz von Dashcams hierzulande weiter stark zunehmen

Hauptfunktion einer Dashcam ist die Aufzeichnung von Ereignissen, die sich auf der Straße abspielen. Dieser Videobeweis kann entscheidend sein, wenn es darum geht, dem Fahrer oder Halter zu helfen, die Schuldfrage zu klären und einen Versicherungsanspruch geltend zu machen. Videobeweise sollten deshalb in entsprechender Qualität erfasst werden, damit Details wie die Nummernschilder anderer Fahrzeuge erkennbar sind. Dashcams müssen darüber hinaus in der Lage sein, bei Tag und Nacht sowie bei guten und schlechten Witterungsverhältnissen qualitativ hochwertige Videos aufzunehmen.

Einfache Installation und Bedienung

Eine hochwertige Dashcam ist leicht an- und abzubringen. Nach der Installation sollte sie grundsätzlich einfach und ohne Anstrengung zu bedienen sein, die Navigation durch das Menü muss einfach ausfallen. Nicht zuletzt ist es aber auch wichtig, das Filmmaterial schnell überprüfen zu können. djd

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