Hartz-IV-Empfänger müssen oftmals umziehen, wenn ihre Wohnung zu teuer ist. Sie können allerdings einen Aufschub bei der Suche nach günstigerem Wohnraum erhalten, wenn sie zwischenzeitlich arbeiten. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) hervor.
Das Gericht ga
Dieser Artikel (ID: 812042) ist am 25.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 43), Wasserburger Zeitung (Seite 43), Mangfall-Bote (Seite 43), Chiemgau-Zeitung (Seite 43), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 43), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 43), Neumarkter Anzeiger (Seite 43).