Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr Zeit

von Redaktion

Hartz-IV-Empfänger müssen oftmals umziehen, wenn ihre Wohnung zu teuer ist. Sie können allerdings einen Aufschub bei der Suche nach günstigerem Wohnraum erhalten, wenn sie zwischenzeitlich arbeiten. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) hervor.

Das Gericht gab in dem verhandelten Fall einem Kläger recht, bei dem das Jobcenter nach einer sechsmonatigen Frist die Mietkosten nicht mehr voll tragen wollte.

Da der Mann nach Ablauf der Frist eine neue Arbeit gefunden hatte, die nach fünf Monaten gekündigt wurde, pochte er auf eine neue Frist.

Das Jobcenter hingegen argumentierte, dass eine einmal gesetzte Frist abgelaufen sei und die einmalige Aufforderung zur Suche nach einer preiswerteren Wohnung nicht wiederholt werden müsse. Das Gericht räumte dem 51-Jährigen nun drei weitere Monate für die Suche nach einer günstigeren Wohnung ein, wodurch die Mietkosten sinken.

Da er für einige Monate gearbeitet habe, habe er sich in dieser Zeit nicht um eine günstigere Wohnung bemühen müssen.

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