Wer haftet bei einem Unfall bei einer Probefahrt? ARAG Experten geben Auskunft:
Wer mit einem Fahrzeug eines Autohändlers eine Probefahrt unternimmt, kann meist davon ausgehen, dass ein Vollkaskoschutz besteht. Ist der Wagen nicht vollkaskoversichert, muss der Probefahrer unter Umständen selbst für
Dieser Artikel (ID: 825081) ist am 01.09.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 50), Wasserburger Zeitung (Seite 50), Mangfall-Bote (Seite 50), Chiemgau-Zeitung (Seite 50), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 50), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 50), Neumarkter Anzeiger (Seite 50).