Freiheit auf vier Rädern

von Redaktion

Viele haben es erlebt, kaum jemand wird es je vergessen: Was war das doch für ein Gefühl, als man endlich den Führerschein in der Tasche hatte: Freiheit, Unabhängigkeit, einfach wunderbar! Als man nicht mehr die Eltern anbetteln musste, wenn man wo hin wollte, sondern einfach einsteigen und selber losfahren konnte.

Genießen konnte man dieses Glückgefühl umso mehr, da man davor über Monate Verkehrsregeln gebüffelt, mit schwitzenden Händen einparken geübt hatte und die blöde Karre doch so oft abgestorben ist. Der Höhepunkt der Aufregung sollte dann die Führerscheinprüfung sein, die man mit zitternden Knien absolviert hat. Schließlich das große Jubeln: Bestanden! Ab jetzt durfte man wie selbstverständlich selber hinter dem Steuer Platz nehmen.

Endlich selber lenken

Auch wenn das Absolvieren des Führerscheins ein großer Aufwand und mit hohen Kosten verbunden ist: Ohne einen Kurs zur Fahrerlaubnis geht es auf heutigen Straßen natürlich nicht. Die Verkehrsregeln sind zu komplex, die Unfallgefahr zu groß.

Doch den Führerschein gibt es noch gar nicht so lange. Erst seit 125 Jahren müssen Fahranfänger eine Prüfung machen, um ein Fahrzeug fahren zu dürfen. Davor durfte jeder einfach losfahren. Das ging nicht immer gut. Weil Ende des 19. Jahrhunderts immer mehr Menschen statt mit der Pferdekutsche mit dem Automobil durch die Städte brausten, wurde das Verkehrschaos immer größer. Grund genug für den Polizeipräsident von Paris, am 14. August 1893 eine verbindliche Prüfung für jeden Autofahrer anzuordnen. Wer einen solchen Führerschein machen wollte, musste männlich und mindestens 21 Jahre alt sein. Vier Jahre später durften auch Frauen die Prüfung absolvieren.

Verbindliche Prüfung seit dem Jahr 1893

In Deutschland hatte sich übrigens ein prominenter Autofahrer bereits fünf Jahre früher eine Fahrerlaubnis ausstellen lassen: Carl Benz hat 1988 vom Großherzoglichen Bezirksamt Mannheim eine „Berechtigung zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen“ bekommen. Eine Fahrprüfung war dafür nicht notwendig. Mit dieser Bescheinigung wollte er ängstlichen Menschen die Furcht vor seinem motorisierten Vehikel nehmen.

Der erste Fahrlehrer in Deutschland war Rudolf Kempf, der ab 1904 Kurse in der „Auto-Lenkerschule“ in Aschaffenburg anbot.

Im Jahr 2013 wurden die vielen unterschiedlichen Führerscheinmodelle in den europäischen Ländern vereinheitlicht: Seitdem gibt es den europäischen Führerschein im Scheckkartenformat.

Begleitetes Fahren schon mit 17

Viele Generationen haben in Deutschland sehnsüchtig auf ihren 18 Geburtstag gewartet, um die Fahrerlaubnis zu bekommen. Das ist seit 2011 anders. Was zunächst als Modellversuch gestartet wurde, hatte sich bewährt, und wurde Dauerrecht: Das begleitete Fahren. Mit dieser Sonderregelung dürfen Jugendliche bereits mit 16 ½ Jahren mit dem Führerschein beginnen, mit 17 Jahren können sie die Fahrerlaubnis erwerben – allerdings dürfen sie stets nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung vermerkten Person hinters Steuer.

Ziel dieser Regelung war es, die hohe Unfallrate bei Fahranfängern zu reduzieren, indem man unter Aufsicht für mehr Fahrpraxis sorgt – bisher hatte dieses Modell große Erfolg.

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