Schlag auf Schlag

von Redaktion

Mehr Schlaglöcher nach heißem Sommer

Deutschland ist reich an Schlaglöchern auf der Straße. Bei der Hitze dieses Sommers wurden sie noch zahlreicher, weil sich bei hohen Temperaturen der Straßenbelag aufwölbt und Schaden nimmt. Für Autofahrer entstehen Haftungsfragen, wenn sie ein Schlagloch übersehen und das Auto beschädigt wird.

Je nach Art der Straße – Gemeindestraße, Kreisstraße, Landesstraße, Bundesstraße – sind Kommune, Landkreis, Land oder Bund verantwortlich für den Zustand der jeweiligen Straßen und damit für die Gefahren, die von den Straßen für Verkehrsteilnehmer ausgehen. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht müssen sie auf Schlaglöcher oder andere erhebliche Straßenschäden aufmerksam machen. Dies ist aber kein Freifahrtschein für Schadensersatzklagen, sagen Experten der Versicherer.

Denn jeder Verkehrsteilnehmer habe die Pflicht, sein Fahrverhalten den jeweiligen Straßenverhältnissen anzupassen. Verkehrssicherungspflichtige sind aber in der Regel immer dann von der Haftung befreit, wenn sie durch Warnschilder auf die Gefahr durch Schlaglöcher und sonstige Straßenschäden aufmerksam gemacht haben.

Kein Freifahrtschein

Wer Reparaturkosten ersetzt haben möchte, muss gute Beweise haben. Zum einen muss der Verkehrsteilnehmer nachweisen, dass der Schaden am Fahrzeug durch das Schlagloch entstanden ist. Zudem muss er beweisen, dass er nicht durch ein Warnschild auf die Gefahr hingewiesen und gewarnt wurde. Es empfiehlt sich, Fotos vom Ort des Geschehens zu machen, um so zu dokumentieren, dass Hinweise fehlten. akz

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