Unfall bei der Probefahrt

von Redaktion

Haftungsvereinbarungen helfen im Schadensfall

Ob neu oder gebraucht – zum Kauf eines Fahrzeugs gehört immer auch eine ausgiebige Probefahrt. Bei einem seriösen Anbieter stellt eine solche Testfahrt daher in der Regel auch kein Problem dar. Aber wer haftet, wenn es dabei zu einem Unfall kommt?

Eine Probefahrt sollte daher auch unter diesem Aspekt immer gut vorbereitet werden. Dazu gehört nicht nur, sich eine geeignete Route zu überlegen, die am besten viele bekannte Strecken möglichst mit Fahrten sowohl in der Stadt als auch über Land und auf der Autobahn enthält. Grundsätzlich empfehlen Experten, für eine Probefahrt wenigstens 45 Minuten vorzusehen und diese möglichst bei Tageslicht zu absolvieren. Vor Antritt der Testfahrt ist zudem unbedingt mit dem Anbieter des Fahrzeugs – gleich ob privat oder gewerblich – die Frage der Versicherung während der Probefahrt zu klären. Denn wenn der Kaufinteressent während der Probefahrt einen Unfall verschuldet, kann es im schlechtesten Fall böse finanzielle Überraschungen geben. Deshalb sollten die beteiligten Parteien vor der Probefahrt möglichst eine Vereinbarung abschließen, in der die Haftung im Falle eines Schadens eindeutig geklärt wird. In einer derartigen Haftungsvereinbarung erklärt der Kaufinteressent, dass er für selbst verschuldete Schäden am Fahrzeug des Verkäufers haftet. Außerdem stellt der Probefahrer in der Vereinbarung den Halter des Kaufobjekts von allen Ansprüchen frei, die der Kaufinteressent etwa durch von ihm begangene Verkehrsverstöße während der Probefahrt verursachen kann. Ein Vordruck für eine solche Probefahrt-Vereinbarung ist bei vielen Versicherern als Download erhältlich. Diese Vereinbarung schützt dann sowohl Käufer als auch Verkäufer.

Beim Versicherungsschutz gilt es zu unterscheiden, ob es sich um ein privates Angebot oder das Fahrzeug eines gewerblichen Händlers handelt. Bei einem Fahrzeug von einem privaten Anbieter sollte die Frage der Versicherung des Kaufobjekts auf keinen Fall vergessen werden. Denn wenn etwa ein hochpreisiges Auto nur haftpflichtversichert ist, können nach einem Unfall während der Probefahrt hohe Schadenersatzforderungen des Eigentümers auf den Fahrer zukommen. Grundsätzlich kommt für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters auf, wenn das Fahrzeug zugelassen ist. goslar institut

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