Eine gesetzliche Regelung für den Zeitpunkt des Wechsels gibt es nicht. Doch wer bei winterlichen Verhältnissen auf Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Ärgerlich und teuer kann es auch für diejenigen werden, die mit beschädigten Alufelgen unterwegs sind. Denn aus Fahrsicherheitsgründen steht die HU-Plakette auf dem Spiel. Bei Leasingrückläufern werden die Leichtmetall-Schmuckstücke gerne durch teure Originalteile ausgetauscht. Daher lohnt beim Winterreifenwechsel in der Werkstatt auf jeden Fall der Räder-Check.
Bei der Werkstattwahl im Zusammenhang mit der Felgenreparatur ist genaues Hinsehen gefragt. Denn nicht jeder Betrieb führt diese Reparatur fachgerecht aus. Bei der Alufelgenaufbereitung müssen im Übrigen bestimmte Richtlinien eingehalten werden. So ist etwa nur die Entfernung von Beschädigungen bis zu einem Millimeter Tiefe im Grundmetall erlaubt. Geschweißte oder rückverformte Alufelgen dürfen nicht mehr zurück auf die Straße.
Auch die sogenannten spanabhebenden Verfahren mittels CNC-Maschinen stehen aus Fahrsicherheitsgründen in der Kritik. djd