Ein Verbandskasten kann Leben retten
Das Mitführen eines Verbandskastens ist Pflicht.Foto ProMotor
Spätestens bei der nächsten Hauptuntersuchung (HU) kommt das erstaunte Erwachen. Scheinwerfer, Auspuff, Bremsen, Lenkung, Reifen – alles ist in Ordnung. Das Problem ist einzig ein kleines Paket unterm Beifahrersitz.
Richtig, es geht um das Erste-Hilfe-Set. Kaum versieht man sich, ist sein Haltbarkeitsdatum schon wieder abgelaufen.
Der Sachverständige klebt nach der HU die Prüfplakette, vermerkt das Manko im Protokoll aber als „geringen Mangel“, der schnellstens behoben werden muss. Das gilt auch, wenn der Verb