Ab durch die Mitte

von Redaktion

Vor allem die mittlere Spur auf der Autobahn hat es den Autofahrern angetan

Auf einer dreispurigen Autobahn übt die mittlere Fahrspur auf manchen Zeitgenossen eine magische Anziehungskraft aus. Auch wenn rechts alles frei ist, bummeln sie mit ihrem Fahrzeug ganz ungeniert ab durch die Mitte.

Rechtsfahrgebot

im Straßenverkehr

Dabei ist das Rechtsfahrgebot in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben: Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum müssen möglichst weit rechts fahren bei Gegenverkehr, Überholvorgängen oder unübersichtlichen Straßenabschnitten, weil dies zum besseren Verkehrsfluss beiträgt. Freie Fahrstreifenwahl gilt dagegen im Stadtgebiet für Kraftfahrzeuge mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Wer außerorts auf einer Kraftfahrstraße oder Autobahn die linke oder mittlere Spur blockiert, obwohl rechtsseitig freie Fahrt ist, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot. Mit 15 Euro Bußgeld wird das Nichtbenutzen der rechten Fahrbahnseite noch vergleichsweise milde geahndet. Weitaus tiefer in die Tasche müssen Autofahrer greifen, wenn sie durch den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot einen anderen Verkehrsteilnehmer behindern. In diesem Fall werden 80 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Abhängig von

der Verkehrsdichte

Doch es gibt auch Ausnahmen: Kraftfahrzeuge dürfen den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren, wenn zumindest hin und wieder rechts davon ein Fahrzeug fährt. Das Rechtsfahrgebot ist also abhängig von der Verkehrsdichte. Doch was bedeutet hin und wieder? Sind viele Fahrzeuge unterwegs und ist die Zeitspanne für einen nächsten Überholvorgang somit sehr gering, kann man auf der mittleren Spur weiterfahren. Sind wenige Fahrzeuge unterwegs, kann die rechte Spur somit für längere Zeit genutzt werden. Und dann sollte man auch tatsächlich dem Rechtsfahrgebot folgen und auf diese Spur wechseln. mid/akz-o

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