Auf Umwegen

von Redaktion

Im Stau stehen ist für viele Beschäftigte ein alltägliches Übel. Ein Umweg auf dem Arbeitsweg könnte Zeit sparen, aber was sagt das Finanzamt dazu? „Wenn eine Strecke verkehrsgünstiger ist als die kürzeste Verbindung und Beschäftigte damit ihre Arbeitsstätte schneller und pünktlicher erreichen, erkennt das Finanzamt auch eine längere Strecke an“, erklärt Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) werden sogar Umwege anerkannt, die nur wenig Zeit sparen.

Fiskus erkennt

Umwege an

Zum Teil kann dies sogar zu einer Steuerersparnis führen. „Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind 30 Cent je Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzbar – bei längerer Entfernung also mehr“, bestätigt Dr. Schwab. Normalerweise wird die Pendler- oder Entfernungspauschale immer nach der kürzesten Strecke berechnet. Für einen weiteren Weg muss es also einen triftigen Grund geben, denn ganz so einfach verschenkt der Fiskus kein Geld.

Gute Argumente für längere Strecke

„Im Einzelfall muss der verkehrsgünstigere, längere Weg begründet und gegebenenfalls erstritten werden. Hier kennen die Steuerberater gute Argumente“, rät Schwab. Vor allem eine Zeitersparnis kann ein Grund sein, einen längeren Weg zur Arbeit zu wählen: Strecken, die bessere Straßen, weniger Ampeln, weniger Ortsdurchfahrten oder weniger Verkehr haben, gelten als verkehrsgünstiger. „Auch wenn möglicherweise Wartezeiten durch einen Bahnübergang entstehen oder Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen eine längere Strecke fahren, werden diese häufig anerkannt“, sagt Schwab. Einschränkend ist zu beachten, dass diese verkehrsgünstigere Strecke auch tatsächlich regelmäßig gefahren wird.

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