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von Redaktion

Eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Immer mehr Unternehmen überreichen ihren Mitarbeitern Prepaid-Guthabenkarten.

Mit einem Prepaid-Guthabenkarten-Modell lassen sich Steuern sparen.Foto istock

Auf diese zahlt der Chef einen Betrag ein, der die sogenannte Freigrenze für Sachbezüge in Höhe von monatlich 44 Euro nicht übersteigt. Der Vorteil: Das Geld, über das der Arbeitnehmer dank seiner Karte frei verfügen kann, ist steuer- und abgabenfrei. Wie das Modell funktioniert und was dabei zu beachten ist, zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Arbeitnehmer bekommen in der Regel monatlich ihr Gehalt, das steuer- und abgabenpflichtig ist. Auch bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie bei Bonuszahlungen werden für gewöhnlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Leistungen für

Mitarbeiter

Neben diesen Zahlungen belohnen manche Chefs ihre Angestellten auch mit sogenannten Sachbezügen. Das sind Dienst- oder Sachleistungen, die der Mitarbeiter kostenlos oder günstiger erhält. Typische Beispiele dafür sind der privat mitgenutzte Dienstwagen oder Dienst-Laptop, aber auch Mietzuschüsse sowie Essens-, Tank- oder Warengutscheine. All diese Zuwendungen gelten laut VLH-Experten als „geldwerte Vorteile“, die grundsätzlich der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterliegen.

Wenn allerdings der Gesamtwert der Sachbezüge, die in einem Monat an einen Arbeitnehmer fließen, maximal 44 Euro beträgt, sind diese geldwerten Vorteile steuer- und abgabenfrei. Wichtig: Bei diesen 44 Euro handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Wird das besagte Limit überschritten, ist die Gesamtsumme der Sachbezüge vom ersten Euro an steuer- und abgabenpflichtig.

Die 44-Euro-Grenze spielt auch eine wichtige Rolle, wenn Unternehmen an ihre Mitarbeiter Prepaid-Guthabenkarten verteilen, wie folgendes Beispiel der VLH-Experten zeigt:

Guthabenkarte zur Lohnoptimierung

Thomas arbeitet bei einem mittelständischen Unternehmen und hat einen monatlichen Bruttoarbeitslohn von 3000 Euro. Zur Nettolohnoptimierung hat sein Chef mit ihm zusätzlich zum Arbeitsvertrag vereinbart, dass er ab einem bestimmten Monat einen Bruttolohn von 2956 Euro erhält, also 3000 Euro abzüglich 44 Euro. Dafür bekommt Thomas ab dem verabredeten Zeitpunkt eine Prepaid-Guthabenkarte, die sein Arbeitgeber Monat für Monat mit 44 Euro auflädt.

Für den Fiskus gilt diese Karte in der Regel als Sachbezug, da eine Barauszahlung des aufgeladenen Geldes nicht möglich ist. Der Zufluss des Sachbezugs findet statt, sobald die monatliche Aufladung erfolgt. Somit bleiben die 44 Euro, die als Bestandteil des Bruttolohns steuer- und abgabenpflichtig gewesen wären, nun steuer- und abgabenfrei. Voraussetzung ist, dass Thomas keine weiteren Sachbezüge erhält, die die 44-Euro-Grenze überschreiten würden.

Das Geld auf der Guthabenkarte kann Thomas frei nutzen, um alle möglichen Waren und Dienstleistungen zu bezahlen.

Voraussetzungen für das Modell

• Bei dem gewählten Karten-Modell müssen Barauszahlungen ausgeschlossen sein. Zudem darf es keine Möglichkeiten geben, mit dem aufgeladenen Guthaben andere Währungen zu erwerben.

• Es darf bei der Karte keinerlei Geldüberweisungsfunktionen geben.

• Die Karte sollte auf dem Guthabenprinzip basieren, was Überziehungen ausschließt.

• Bevor die guthabenbasierte Prepaid-Kreditkarte ausgegeben wird, muss das Modell vertraglich geregelt sein.

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