Wann sind Betriebsausflüge steuerfrei?

von Redaktion

Betriebsausflüge sind für die Mitarbeiter eine schöne Auszeit vom Arbeitsalltag. Neben dem gesteigerten Zusammenhalt unter den Mitarbeitern kann die Unternehmung für den Arbeitgeber auch aus steuerlicher Sicht von Vorteil sein. „Aufwendungen für den Betriebsausflug können für den Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“, erklärt Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München.

Steuerliche Vorteile für Arbeitgeber

Betriebsausflüge zählen – wie auch Weihnachts- und Jubiläumsfeiern – zu den steuerlich begünstigten Betriebsveranstaltungen. Die Grenze für eine steuerfreie Betriebsveranstaltung liegt bei 110 Euro pro Jahr und Mitarbeiter inklusive Umsatzsteuer. Sollte dieser Freibetrag überschritten werden, können die zusätzlichen Kosten pauschal mit 25 Prozent versteuert werden, sodass diese sozialversicherungsfrei bleiben.

Damit Betriebsausflüge steuerlich begünstigt werden, müssen sie verschiedene Faktoren erfüllen. Wichtig sei, dass die Teilnahme an der Veranstaltung allen Mitarbeitern offen steht und es dürfen keine Arbeitnehmer bevorzugt werden, so Dr. Schwab. Ein Ausnahmefall ist gegeben, wenn es sich um einen Betriebsausflug einer bestimmten Abteilung handelt. Nicht in die Kategorie der Betriebsveranstaltungen fallen Ehrungen einzelner Mitarbeiter, Geburtstage oder Kundenevents.

Artikel 2 von 8