Eine Wohngebäudeversicherung soll für Schäden aufkommen, die etwa durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel sowie Überschwemmungen oder Erdrutsche entstehen. Versicherte sollten jedoch genau prüfen, ob der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung einschränkt. Eine Untersuchung der Zeitschrift „Fina
Dieser Artikel (ID: 924023) ist am 17.11.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 57), Wasserburger Zeitung (Seite 57), Mangfall-Bote (Seite 57), Chiemgau-Zeitung (Seite 57), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 57), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 57), Neumarkter Anzeiger (Seite 57).