Vorsicht bei grober Fahrlässigkeit geboten

Eine Wohngebäudeversicherung soll für Schäden aufkommen, die etwa durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel sowie Überschwemmungen oder Erdrutsche entstehen. Versicherte sollten jedoch genau prüfen, ob der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung einschränkt. Eine Untersuchung der Zeitschrift „Fina

Samstag, 4. April 2026

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