Vorsicht bei grober Fahrlässigkeit geboten

von Redaktion

Eine Wohngebäudeversicherung soll für Schäden aufkommen, die etwa durch Feuer, Blitz, Sturm, Hagel sowie Überschwemmungen oder Erdrutsche entstehen. Versicherte sollten jedoch genau prüfen, ob der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Leistung einschränkt. Eine Untersuchung der Zeitschrift „Finanz­test“ (Ausgabe 12/2018) zeigt: Nicht bei jedem Tarif ist es abgedeckt, wenn Hausbesitzer grob fahrlässig handeln, also etwa eine Kerze anlassen und das Gebäude verlassen, worauf ein Brand ausbricht. In solchen Fällen bleiben Kunden unter Umständen auf hohen Rechnungen sitzen – ein existenzgefährdendes Risiko. In der Untersuchung bekamen deshalb 51 von 108 Tarifen die Bewertung „mangelhaft“. Immerhin 42 Tarife waren „sehr gut“. Aus Sicht der Tester sollten sehr gute Tarife Folgendes abdecken: Abbruch- und Aufräumkosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen, Dekontamination des Erdreiches, Überspannung sowie Bewegungs- und Schutzkosten.

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