Seit dem 1. Januar 2018 muss jede industriell gefertigte Feuerstätte mit dem Energielabel versehen werden. Christiane Wodtke, Präsidentin des HKI Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., erklärt, worauf Verbraucher achten müssen.
Für welche Geräte gilt das neue Energielabel?
Unter die Verordnung fallen alle Wohnraumfeuerstätten mit einer Nennwärmeleistung unter 50 kW, die gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe in Wärme umwandeln. Hierzu zählen Kaminöfen, Heizkamine, Kachelöfen mit Heizeinsätzen und Pelletöfen.
Wie sieht das Energielabel aus?
Wir alle kennen das Label bereits von Waschmaschinen, Kühlschränken und anderen Elektrogeräten. Sie zeigen auf einen Blick, was ein Haushaltsgerät leistet, welchen Energieverbrauch es hat und ob es die Umwelt entlastet. Unterhalb der Farb-Skala – absteigend von Grün über Gelb und Orange bis Rot – ist zudem die Nennwärmeleistung angegeben.
Das Energielabel verdeutlicht also Leistung und Effizienz einer Feuerstätte auf den ersten Blick. Doch was steckt dahinter?
Die wesentliche Berechnungsgrundlage ist der Wirkungsgrad auf Basis des bevorzugt verwendeten Brennstoffes. Je höher der Wirkungsgrad eines Gerätes ist, desto besser ist seine Gesamtbewertung.
Kaminöfen und Heizeinsätze erreichen die Maximalnote A+. Pelletöfen können technisch bedingt sogar bis A++ eingestuft werden. Dabei werden Brennstoffe wie Holz und Pellets besonders positiv bewertet, da es sich um nachwachsende, biologische Brennstoffe handelt.
Reicht das Label also als alleinige Entscheidungsgrundlage für den Kauf einer Feuerstätte oder hat der Verbraucher weitere Dinge zu beachten?
Bei der Auswahl ist nicht unbedingt die beste Energieklasse entscheidend, sondern, dass die Wohnraumfeuerstätte optimal zu den individuellen Ansprüchen passt. Hier ist besonders wichtig, dass die Wärmeleistung mit den räumlichen und baulichen Rahmenbedingungen harmonisiert. Zu groß dimensionierte Geräte können den Aufstellraum überheizen, bei zu geringer Wärmeleistung muss die Zentralheizung angeschaltet bleiben.