Extra-Kapital einplanen

Ein häufiger Streitpunkt ist die Dämmung des Dachraumes. Hier kann man versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.Foto dpa/Bauherrenschutzbund e.V.
Heizung & Dämmung: Käufern von Altbauten droht Nachrüstpflicht
Ein Altbau ist nicht unbedingt direkt bezugsfertig. Außerdem muss er in vielen Fällen energetisch auf einen modernen Standard gebracht werden – so sieht es der Gesetzgeber vor. Genauer gesagt: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt Nachrüstpflichten innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf vor.