Damit Rente nicht unnötig schrumpft

von Redaktion

Neuer Ratgeber hilft Ruheständlern bei der Steuererklärung

Neues Jahr, neue Steuerregeln – das gilt auch für die wachsende Zahl der Rentnerinnen und Rentner, die ihre Altersbezüge versteuern müssen.

Abgabefrist geändert

Neben Einkommensgrenzen und Freibeträgen haben sich unter anderem Abgabefristen geändert: Wer die Steuererklärung für 2018 selbst erstellt, hat dafür erstmals Zeit bis 31. Juli. Damit am Ende alles stimmt und nicht mehr Geld als nötig an den Fiskus fließt, hilft der neue Ratgeber der Verbraucherzentrale „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2018/2019“. Mit Praxiswissen, aktuellen Formularen, verständlichen Ausfüllhilfen und vielen Spartipps steht er Ruheständlern zur Seite. Denn es gilt: Wer Bescheid weiß, hat mehr von seiner Rente.

Erklärt wird, welche Einkunftsarten es gibt und wie zu versteuerndes Einkommen zu berechnen ist. In den nächsten Schritten lernt man Möglichkeiten kennen, die Steuerlast legal durch Werbungskosten und Sonderausgaben zu reduzieren und außergewöhnliche Belastungen zur Steuerersparnis geltend zu machen. Auch technisch gibt das Buch nützliche Hilfestellungen. So erläutert es etwa, wie die elektronische Steuererklärung mit dem Online-Portal Elster funktioniert. „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre“ gibt es unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter Telefon 0211/3809555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

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