Der Kinderfreibetrag wird zum 1. Januar 2019 für jeden Elternteil auf 2490 Euro erhöht. Dazu kommt der Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1320 je Elternteil. Die Steuerentlastung entspricht genau dem Jahresbetrag der Kindergelderhöhung. 2020 wird der Kinderfreibetrag auf 7812 Euro für beide Elternteil
Dieser Artikel (ID: 980724) ist am 16.02.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 48), Wasserburger Zeitung (Seite 48), Mangfall-Bote (Seite 48), Chiemgau-Zeitung (Seite 48), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 48), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 48), Neumarkter Anzeiger (Seite 48).