Konsequenzen für Minijobber

Seit 1. Januar ist der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde festgelegt. Bei gleicher Arbeitszeit kommt dann für manchen Minijobber ein Monatseinkommen heraus, das über der Minijobgrenze von 450 Euro liegt. Foto dpa

Seit 1. Januar ist der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde festgelegt. Bei gleicher Arbeitszeit kommt dann für manchen Minijobber ein Monatseinkommen heraus, das über der Minijobgrenze von 450 Euro liegt. Foto dpa

Auswirkung des höheren Mindestlohns

Ein Minijob definiert sich unter anderem über die Höhe des Arbeitsentgelts bei einer geringfügigen Beschäftigung. Bis zu einem Arbeitslohn von maximal 450 Euro pro Monat beziehungsweise maximal 5400 Euro pro Jahr bleiben die Einkünfte durch den Minijob abgaben- und sozialversicherungsfrei. Eine voll

Freitag, 28. November 2025

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