Die Autorin Gabriele Waldau-Cheema ist staatlich geprüfte Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin. Sie leitet seit 15 Jahren Beratungsstellen des Aktuellen Lohnsteuerhilfevereins und arbeitet seit 30 Jahren für Steuerkanzleien.
Wer sollte diesen Ratgeber lesen?
Waldau-Cheema: Dieser Ratgeber ist interessant für Rentner und Pensionäre – aber auch für solche, die es einmal werden wollen; denn eigentlich ist es nie zu früh, auch an die Absicherung im Alter zu denken. Er gibt einen Gesamt-Einblick in die deutsche Einkommensbesteuerung mit den sieben Einkunftsarten. Insbesondere wenn Ruheständler mehrere verschiedene Renten beziehen, ist es wichtig, den Überblick zu haben.
Noch wichtiger wird es, sich zu informieren, wenn weitere Einkünfte wie zum Beispiel Vermietung und Verpachtung vorhanden sind.
Warum werden immer mehr Rentner steuerpflichtig?
Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes werden seit 2005 unter anderem auch die gesetzlichen Renten anteilig besteuert. Der steuerfreie Anteil der Renten wird jährlich abgeschmolzen, bis schließlich 2040 eine 100-prozentige Besteuerung der „Neurenten“ erreicht ist.
Tatsächlich wird nicht eine einzelne Rente besteuert, sondern die Summe aller Einkünfte. Darauf findet dann die Steuertabelle Anwendung. Eigentlich müsste man nicht von Besteuerung der Renten, sondern vielmehr von Besteuerung der Rentner sprechen.
Müssen Rentner befürchten nach der Rentenerhöhung im Juli steuerpflichtig zu werden?
In den letzten Jahren sind die Rentenerhöhungen mit unter zwei Prozent ja eher mäßig ausgefallen. Gleichzeitig steigen anteilig auch die Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind. Wenn man dann noch bedenkt, dass auch der Grundfreibetrag von 8652 Euro (in 2016) auf 9168 Euro in 2019 ansteigt, ist allein wegen der Erhöhungen mit dem Eintritt in die Steuerplicht nicht zu rechnen.
Welche Rentner sollten eine Erklärung abgeben und was können sie absetzen?
Alle „Neurentner“ sollten im Jahr des Rentenbeginns eine Steuererklärung einreichen, denn nicht selten wartet sogar eine Steuererstattung auf sie. Freiwillig Steuererklärungen einzureichen lohnt sich mitunter auch, wenn von den Guthabenzinsen Kapitalertragssteuer einbehalten wurde, die sich der Sparer erstatten lassen kann. Je nach Einkunftsart ist das natürlich sehr unterschiedlich. Ganz allgemein kann ich sagen, dass im Bereich der Sonderausgaben und bei den außergewöhnlichen Belastungen ein hohes Sparpotenzial stecken kann. Ich denke dabei an Spenden, krankheitsbedingte Kosten wie Zuzahlungen, Brille, Hörgeräte, Zahnersatz aber auch Fahrten zu Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern.
Haben Sie noch einen besonderen Spar-Tipp?
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind seit einigen Jahren steuerbegünstigt. Anders als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, werden diese anteilig mit 20 Prozent direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen. Hier kann also nur sparen, wer überhaupt Steuern zahlt. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Zahlung zwingend bargeldlos erfolgen muss. Gerade kleine Beträge werden häufig sofort bar beglichen – dann ist es vorbei mit der Steuererstattung.
Wer seine Haushaltshilfe oder den Gärtner ordnungsgemäß bei der Minijobzentrale anmeldet, kann auch diese Kosten einschließlich der Sozialabgaben absetzen. Je nach Lohnhöhe ist die Steuererstattung sogar höher als die an die Minijobzentrale gezahlten Sozialabgaben. Die Anmeldung ist wirklich kinderleicht und ein gutes Gewissen ist neben der Steuerersparnis eine weitere Zugabe.