Laut dem Statistischen Bundesamt ist die Zahl der Verkehrsunfälle in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Die Konfrontation mit einem Unfall löst bei vielen Menschen einen Schock aus. Einen kühlen Kopf bewahren und richtig handeln – das ist in einer solchen Stresssituation leichter gesagt als getan.
„Oberstes Gebot ist, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen darf“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Das gilt auch bei der kleinsten Delle beim Ausparken. Doch was tun, wenn etwa ein parkendes Auto angefahren wurde und der Besitzer sich nicht finden lässt? Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe? „Nein, weil zunächst eine sogenannte Wartepflicht besteht“, erläutert Johannssen. Kommt nach 30 Minuten niemand, darf der Verursacher weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat. Am besten mit Angabe von Kennzeichen, Marke, Typ, Farbe und Standort.
Bei einer schweren Kollision ist umso mehr Ruhe gefragt. Gibt es Verletzte, ist der Rettungsdienst unter der Nummer 112 zu verständigen. „Zum Schutz aller Beteiligten ist die Unfallstelle zunächst ordnungsgemäß abzusichern, die eigene Sicherheit darf dabei nicht vernachlässigt werden“, so Johannssen. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen. Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls nach lebensrettenden Sofortmaßnahmen in die stabile Seitenlage gebracht werden. djd.