Klavier, Trompete oder Akkordeon: Für den einen Menschen erzeugen sie engelsgleiche Töne, für den anderen ist die Musik einfach nur nervige Lärmbelästigung. Wenn Nachbarn ein Instrument spielen oder Hausmusik machen, sorgt dies immer wieder für Streit – manche Fälle landen sogar vor Gericht.
Grundsätzlich gilt: Ein komplettes Verbot, zu Hause zu musizieren, ist unzulässig. In gewissen Grenzen muss Hausmusik als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein, entschied der Bundesgerichtshof (Az.: V ZR 143/17). Maßstab sei der
verständige Durchschnittsmensch. Was das bedeutet, erklärt Helena Klinger vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland: Besonders sensible Personen könnten „sich nicht auf ihre besondere Empfindlichkeit berufen, solange ein gesunder Mensch die Geräuschkulisse als normal empfindet. Das Musizieren ist in Wohnvierteln üblich und daher auch zu dulden“, erklärt Klinger. Insbesondere, wenn sich Musiker bei Lautstärke, Zeitraum und Zeitpunkt an den Lebensumständen und Bedürfnissen anderer Hausbewohner orientieren.
Wie viel Musik erlaubt ist, hängt auch vom Umfeld ab: „In einer Seniorenwohnanlage gelten andere Grundsätze als etwa in einem Haus mit vielen jungen Leuten“, erklärt Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD. Solange Musiker in Zimmerlautstärke spielen, dürfte Nachbarn dies nicht stören. Wenn Mieter lauter musizieren, müssen sie die Bestimmungen in ihrem Mietvertrag oder in der Hausordnung beachten, gibt Engel-Lindner zu bedenken.
Dort steht auch, welche Ruhezeiten sie einhalten müssen – üblicherweise ist dies zwischen 22 und 6 Uhr sowie zwischen 13 und 15 Uhr mittags und oft auch sonntags. „Die meisten Gerichte halten das Musizieren für zwei bis drei Stunden täglich für zumutbar“, erklärt Engel-Lindner. Eine einheitliche Rechtsprechung existiert dazu nicht, es komme immer auf den Einzelfall an.
Wie lange jemand musizieren darf, hängt aber auch vom Instrument ab: Nach einem Beschluss des Landgerichts Freiburg ist etwa Schlagzeugspielen je eine Stunde vormittags und nachmittags erlaubt (Az.: 4 T 20/03). Und nach 19 Uhr ganz zu unterlassen, befand das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 13 S 5296/90).
„Die meisten Gerichtsentscheidungen gibt es zum Klavierspiel“, berichtet Engel-Lindner. Die Bandbreite, wie lange Musiker in ihrer Wohnung Klavier spielen dürfen, reiche von eineinhalb bis drei Stunden pro Tag. Meistens dürfen sie nur wochentags bis 20 Uhr beziehungsweise an Sonn- und Feiertagen bis 19 Uhr spielen. Oft steht in der Hausordnung auch noch eine Mittagsruhe, die zwischen 13 und 15 Uhr einzuhalten ist.
Für Berufsmusiker und Hobbymusiker gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Berufsmusiker sollten sich aber absichern und Vereinbarungen zur Musizierzeit im Mietvertrag aufnehmen lassen, rät Rolf Janßen vom Mieterschutzverein Frankfurt am Main.
Will ein Musiker in seiner Wohnung Unterricht geben, kann dies in bestimmten Grenzen zulässig sein – wenn es sich etwa um sechs bis sieben Stunden wöchentlich handelt, urteilte das Amtsgericht Freiburg (Az.: 10 C 2250/90).
Will ein Musikliebhaber in seiner Wohnung ein Klavier nutzen, spricht in der Regel nichts dagegen –
sofern die Statik des Gebäudes dies aushält.
Klaviere wiegen bis zu 300 Kilogramm, Flügel bis zu 600 Kilogramm. Grundsätzlich sollten Nachbarn Rücksicht nehmen und bei Verdruss das Gespräch suchen.