Für eine Eigenbedarfskündigung muss es einen Grund geben. Doch was passiert, wenn dieser Grund vor dem Einzug des Eigentümers wegfällt? Ist eine Kündigung dann immer noch gültig?
Mieter müssen nicht unbedingt ausziehen, wenn der eigentliche Grund für die Eigenbedarfskündigung entfallen ist. Verfolgt der Eigentümer die Kündigung dennoch weiter, handelt er nach Ansicht des Landgerichts Berlin rechtsmissbräuchlich (Az.: 67 S 9/18).
Im verhandelten Fall hatte die Eigentümerin ihren Mietern gekündigt, weil sie in der Stadt einen Job als Stuntfrau angenommen hatte und nach ihrer Ausbildung als Rettungssanitäterin in Festanstellung arbeiten wollte. Allerdings erlitt sie kurz vor ihrem Umzug einen schweren Arbeitsunfall und war lange krankgeschrieben. Ihre berufliche Zukunft stand in Frage.
Mit ihrer Räumungsklage scheiterte die Eigentümerin. Denn aus Sicht des Gerichts war der Kündigungsgrund – zumindest für unabsehbare Zeit – entfallen. Die Eigentümerin habe nicht nur ihren Job als Stuntfrau aufgeben müssen, sie konnte auch die Ausbildung zur Rettungssanitäterin nicht wie geplant abschließen. Zudem war sie krankheitsbedingt zunächst zu ihrer Mutter gezogen. Damit sei der von der Klägerin geltend gemachte Eigenbedarf nach Einschätzung des Gerichts nicht mehr hinreichend begründet.