Das gibt richtig Ärger!
Manche Büroräume sind schöner als Wohnungen.Foto dpa
Wohnen in Gewerberäumen
Auch wenn manche Büroräume schöner sind als viele Wohnungen: In Gewerberäumen darf man nicht wohnen. Vermieter können ein solches Verhalten des Mieters abmahnen und auf Unterlassung klagen. Dieser Anspruch des Vermieters verjährt auch nicht ohne Weiteres. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes