Bei manch einer Balkonparty wird gerne die Zigarettenpackung herumgereicht. Doch Vorsicht: Rauchen auf dem Balkon kann nicht nur Ärger mit den Nachbarn oder auch dem Eigentümer geben, sondern schlimmstenfalls auch teuer werden. Wenn der Rauch als „wesentliche Beeinträchtigung“ empfunden wird, muss R
Dieser Artikel (ID: 1021746) ist am 20.04.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 72), Wasserburger Zeitung (Seite 72), Mangfall-Bote (Seite 72), Chiemgau-Zeitung (Seite 72), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 72), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 72), Neumarkter Anzeiger (Seite 72).