Bei manch einer Balkonparty wird gerne die Zigarettenpackung herumgereicht. Doch Vorsicht: Rauchen auf dem Balkon kann nicht nur Ärger mit den Nachbarn oder auch dem Eigentümer geben, sondern schlimmstenfalls auch teuer werden. Wenn der Rauch als „wesentliche Beeinträchtigung“ empfunden wird, muss Rücksicht genommen werden, befand der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: V ZR 110/14). Raucher können verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. So hat das Amtsgericht Lichtenberg einen Vergleich beschlossen: Eine Mieterin darf zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht auf dem Balkon rauchen. Ansonsten droht ihr eine Strafe bis zu250000 Euro oder eine biszu sechsmonatige Ordnungshaft.