Ob Wohnung oder Einfamilienhaus – oft vermieten Eigentümer ihre Immobilie. Damit steigt aber auch das Risiko, in Schadensfällen haftbar gemacht zu werden. Im Prinzip können private Vermieter sich gegen fast jedes Risiko versichern. Aber nicht jede Police ist sinnvoll. Ein Überblick:
Wohngebäude-
Versicherung
Sie steht bei Expertin Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) obenan. In Eigentumsanlagen schließt meist die Hausverwaltung diese Versicherung für die Eigentümergemeinschaft (WEG) ab. Boss rät, dies unbedingt zu prüfen. Die Police greift zum Beispiel bei Schäden durch Sturm, Hagel oder Wasserrohrbrüche. Vermietende Hauseigentümer haben meistens eine Wohngebäudeversicherung. Eigentümer sollten darauf achten, ob ihr Gebäude gegen Elementarschäden geschützt ist. Wer noch Läden, Lokale oder Werkstätten vermietet, sollte prüfen, ob Feuerschäden in der Gebäudehaftpflicht enthalten sind und genaue Angaben zu den Betrieben machen.
Haus- und Grund- besitzerhaftpflicht
Ungestreuter Gehweg, umherfliegende Dachziegel – das bedeutet Verletzungsgefahr für Passanten (Stichwort: Verkehrssicherungspflicht). Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt ein, „falls einem Dritten im Zusammenhang mit Haus oder Grundstück etwas passiert“, erläutert Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Schneeräumen und Laubkehren wälzen Eigentümer häufig über den Mietvertrag auf Mieter ab. Eigentümer stehen aber als Letzte in der Haftungskette. Weil es wie in der Gebäudeversicherung um hohe Haftungssummen geht, gilt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als sinnvoll für Vermieter.
Rechtsschutz
Ein Mieter möchte einen behindertengerechten Zugang zur Wohnung schaffen. Diesen Anspruch kann der Vermieter gegenüber seinen Miteigentümern aber nicht durchsetzen. Da ist Streit nach allen Seiten vorprogrammiert. In solchen Fällen erstattet eine breit aufgestellte Rechtsschutzversicherung oft Anwalts- und Gerichtskosten.
Mietausfall- oder Mietverlust-
versicherung
Größere Schäden, etwa durch Wasser oder Feuer, ziehen umfangreiche Instandsetzungsarbeiten nach sich. Oft müssen Mieter die Wohnung dann für Wochen oder Monate verlassen und zahlen keine Miete. Für Eigentümer wird es dann vor allem bei auf Kredit finanzierten Immobilien finanziell eng. Den Schaden kann eine Mietausfallversicherung auffangen. Prüfen Sie genau, wann und wie lange die Versicherung einspringt und wie hoch die Deckung ist.
Hausratversicherung
Für vermietende Immobilienbesitzer kommt sie in Betracht, wenn möbliert vermietet wird. Vor Abschluss des Vertrags sollte jedoch überlegt werden, welchen Wert das Mobiliar hat und ob neues selbst finanziert werden kann. Es lohnt ein Blick in die eigene Hausratpolice, um zu sehen, ob die Mietwohnung inkludiert ist.