Wenn die Natur verrückt spielt, kann es für Hausbesitzer richtig teuer werden. Darum ist es wichtig, Vorkehrungen zu treffen und die Versicherungssituation zu überprüfen. So sind Sie für den Ernstfall gewappnet:
Überschwemmung
50 bis 70 Liter Regen binnen 24 Stunden, Hochwasseralarm, Überschwemmungen: Tief „Axel“ hat in vielen Regionen Deutschlands Schäden angerichtet. Welche Versicherung springt jetzt ein?
Das Problem: Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allein reichen nicht aus, um den vollgelaufenen Keller mit den Folgeschäden für Haus und Hausrat abzusichern. Darauf macht der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg aufmerksam. Dafür ist eine Erweiterung des jeweiligen Versicherungsschutzes auf Naturgefahren nötig.
Die sogenannte Elementarschadenversicherung wird als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Sie deckt zusätzlich auch Schäden ab, die durch Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und sogar Vulkanausbruch entstanden sind.
Der Elementarschadenschutz ist in der Regel nur im Paket als Komplettlösung abschließbar. Bei einigen Verträgen ist eine Wartezeit vereinbart. Man sollte sich daher rechtzeitig um einen Einschluss kümmern. Allerdings bekommt nicht jeder, der eine Elementarschadenversicherung braucht, den Schutz auch ohne Weiteres.
Viele Versicherer bieten diesen Schutz laut BdV in gefährdeten Gebieten nur gegen hohe Prämien oder hohe Selbstbeteiligungen an. War das Gebäude bereits einmal von einem Elementarschaden betroffen, ist ein neuer Versicherungsvertrag unter Umständen gar nicht zu bekommen.
Lebensgefahr durch Strom
Fließt Wasser in den Keller oder in andere Gebäudeteile, muss als erste Maßnahme der Strom abgestellt werden. Denn sind Zählerschrank und elektrische Anlagen überflutet, bestehe Lebensgefahr, erläutert der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Ganz wichtig: Der Keller darf dafür dann nicht mehr betreten werden. Denn ist noch Spannung auf dem Stromnetz und sind Geräte in gefluteten Teilen des Hauses eingeschaltet, kann es zu tödlichen Stromschlägen kommen. Sicherungen und Schutzschalter funktionieren nicht mehr richtig.
Daher gilt als erste Maßnahme: Bevor die gefluteten Räume betreten werden, muss die Elektroanlage abgeschaltet werden. Kommen Betroffene nicht an den Hauptverteilerkasten heran, weil dieser etwa im überschwemmten Keller liegt, müssen sie den Energieversorger anrufen.
Vorsicht gilt auch, wenn man in so einem Fall direkt eine Wasserpumpe oder elektrische Luftentfeuchter an die Stromversorgung im Haus anschließen will. Das kann ebenfalls lebensgefährlich sein, betont der ZVEH. Ein Fachmann müsse die Anlage erst prüfen.
Sturm
Es gibt nach einem Sturm die unmittelbaren Schäden wie zum Beispiel eingedrückte Fenster und sichtbar abgedeckte Dächer. Es gibt aber auch Folgen, die erst nach Monaten deutlich werden.
Wurden etwa einzelne Ziegel nur leicht verrückt, kann es erst nach und nach durch Regen zu folgenreichen Wasserschäden im Dach kommen. Wird die Wärmedämmung des Dachs durchnässt, dämmt sie nicht mehr ausreichend und es droht Schimmelbefall.
Daher rät der Verband Privater Bauherren: Allerspätestens beim ersten großen Dauerregen sollten Hauseigentümer prüfen, ob sich im Haus Feuchtigkeit zeigt. Auch der Garten sollte noch mal genau unter die Lupe genommen werden: Bäume, die von außen betrachtet einen Sturm scheinbar unversehrt überstanden haben, können auch erst Monate später umkippen – als Folge des Sturms. Das den Versicherungen nachzuweisen, ist oft schwierig.