Sicherheit fährt mit

von Redaktion

Der Trend zum mobilen Feriendomizil nimmt zu. So hat das Kraftfahrt-Bundesamt in seiner Bestandsliste vom Januar 2019 gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung bei den Wohnmobilen um 9,4 Prozent registriert. Wie kurze und lange Ausflüge mit Wohnmobil oder Camper zu einem sicheren Vergnügen wird, weiß die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V.):

Die Standardausrüstung eines Wohnmobils umfasst üblicherweise einen Tisch, eine Kochgelegenheit sowie Einrichtungen zur Unterbringung von mitgeführten Gegenständen, Sitzgelegenheiten sowie Schlafgelegenheiten. Für die weitere Standardausrüstung gilt: Die entsprechenden Gegenstände müssen im Wohnbereich fest angebracht sein. Ist dies nicht gegeben, gibt es bei der fälligen HU keine Plakette. Die Mangelhäufigkeit in einigen Teilbereichen birgt bei Wohnmobilen definierbare Gefahrenquellen. Dies sind Lichtanlage, Bremsanlage, Abgasanlage und Reifen.

Höherer Luftdruck in C-Reifen

Wohnmobile sind häufig mit Reinforced-Reifen (Verstärkung an der Seitenflanke) und C-Reifen (Verstärkung in der Lauffläche) ausgerüstet. Diese Reifen verhalten sich sehr unterschiedlich und sind deswegen auch nicht mischbar. Die Bereifung muss einheitlich und der Luftdruck beim C-Reifen erheblich höher sein. Ist der Reifendruck zu niedrig, kann die schlimmste Folge ein Reifenplatzer sein.

Generell können Mängel an Wohnmobilen zu besonders gravierenden Verkehrsunfällen führen, da sie größer und schwerer als normale Pkws sind – was oftmals unterschätzt wird. Aber auch bei Caravans gibt es spezifische Gefahrenquellen. Zu nennen sind hier Brems- und Lichtanlagen, Korrosion, defekte Leitungen und die Anhängertechnik sowie Verschleiß, vor allem an Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung. Und wieder gilt der Bereifung ein besonderes Augenmerk: Im Unterschied zu Fahrzeugen wie Pkws werden Caravans nur in wenigen Wochen des Jahres bewegt. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter Profiltiefe, drei Millimeter sind die ausdrückliche Empfehlung der KÜS-Prüfingenieure.

Flüssiggasanlage alle zwei Jahre checken

Gleichermaßen bei Wohnmobil und Caravan wird die notwendige Kücheneinrichtung im Allgemeinen mit einer Flüssiggasanlage betrieben. Diese Anlage muss mindestens alle zwei Jahre untersucht und die Untersuchung durch eine Prüfbescheinigung dokumentiert werden. Achtung: Ist eine klare Trennung von Wohnraum und Fahrgastraum beim Wohnmobil durch eine Wand nicht gegeben, gibt es ohne Prüfbescheinigung für die Gasanlage auch keine gültige Hauptuntersuchung. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und die Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Im Innenraum werden die Schlauchleitungen, Druckregler und die Anschlüsse der Gasflaschen (die höchstens zehn Jahre alt sein dürfen) auf Funktion und Dichtigkeit geprüft.

Die Gasprüfbescheinigung ist auch versicherungsrechtlich von Bedeutung. Bei einem Brandschaden muss der Versicherung zunächst die Gasprüfbescheinigung vorgelegt werden.

Checkliste vor der ersten Fahrt

Ein Tipp für die Praxis: Diese Prüfung kann mit der Hauptuntersuchung vorgenommen werden.

Ist die Urlaubsreise mit Wohnmobil und Caravan so sorgfältig vorbereitet, kann es losgehen. Tipp: Mit einer Checkliste stellt man sicher, dass bei der Vorbereitung nichts vergessen wird.

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