Bisher waren Fahrschüler, die ihre Prüfung auf einem Automatik-Getriebe ablegten, nicht für das Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe zugelassen. Renate Bartelt-Lehrfeld, Referatsleiterin im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), stellte in Aussicht, dass Fahrschüler zukünftig im Anschluss an die Automatikprüfung die Möglichkeit haben, sich zusätzlich an einem Schaltgetriebe-Fahrzeug testen zu lassen.
Sollte die Regelung in Kraft treten, könnte ein ergänzender Schaltgetriebe-Test von einer staatlich zugelassenen Stelle, wie der Fahrschule, abgenommen werden. ampnet/deg