60 Zentimeter – das ist das zulässige Maß beim Öffnen einer Autotür am Fahrbahnrand. Alles darüber hinaus bedeutet laut eines Gerichtsurteils eine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Ob Autofahrer jetzt beim Aussteigen ein Metermaß bemühen müssen, um die zulässige Öffnung zu ermi
Dieser Artikel (ID: 1054636) ist am 15.06.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 50), Wasserburger Zeitung (Seite 50), Mangfall-Bote (Seite 50), Chiemgau-Zeitung (Seite 50), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 50), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 50), Neumarkter Anzeiger (Seite 50).