Der besondere Urlaubsgruß

Wer im EU-Ausland, wie etwa hier in Bukarest, ein „Knöllchen“ bekommt, muss künftig damit rechnen, dass das Bußgeld dafür in Deutschland eingetrieben werden kann. Foto dpa

Wer im EU-Ausland, wie etwa hier in Bukarest, ein „Knöllchen“ bekommt, muss künftig damit rechnen, dass das Bußgeld dafür in Deutschland eingetrieben werden kann. Foto dpa

Aktuelle Bestimmungen zu „Knöllchen“ aus dem Ausland

Artikel 229 von 230
Samstag, 4. April 2026

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