Der Freistaaterbt jährlich700 Immobilien

von Redaktion

Wenn ein Immobilienbesitzer stirbt und keine Erben ausfindig zu machen sind, kommt der Staat zum Zug: Auf diesem Wege fielen dem Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren jeweils knapp 700 Häuser und Grundstücke zu, wie das Landesamt für Finanzen in Würzburg mitteilte. 2018 waren es 684 Erbschaftsimmobilien, in den beiden Vorjahren 685 und 689. Zu einem sogenannten Staatserbefall kommt es ebenso, wenn Hinterbliebene das Erbe ausschlagen.

Für die geerbten Immobilien sei im Anschluss die „zeitnahe Veräußerung“ vorgesehen, so das Landesamt. Eine wichtige Rolle spiele dabei das landeseigene Unternehmen Immobilien Freistaat Bayern, das Grundstücke, Wohnungen und Häuser zur Versteigerung anbietet. Zudem würden Erbfälle etwa durch Zwangsversteigerungs- und Nachlassinsolvenzverfahren veräußert oder an Miteigentümer verkauft. Je nach Region fänden 70 bis 90 Prozent Abnehmer.

Die Einnahmen lassen sich den Angaben nach nicht beziffern. Denn diese würden mit anderen Staatserbschaften zusammengezählt. So sei 2018 ein Überschuss von knapp 400000 Euro zustande gekommen, während es 2016 und 2017 knapp 3,7 Millionen Euro und rund 8,3 Millionen Euro gewesen seien.

Nicht verkauft werden Immobilien für den „Staatsbedarf“ – das heißt, wenn das Land z. B. Immobilien für Staatsbedienstetenwohnungen braucht. Derzeit gibt es demnach gut 3600 Immobilien im Portfolio des Landes, davon rund ein Drittel außerhalb von Bayern – denn laut Gesetz erbt das Bundesland, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Die meisten Immobilien sind in Unterfranken – über 800 Stück.

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